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Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2024
Erwerbsunfähigkeitsversicherung Test 2024
Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung Test 2024
Kindervorsorge mit BU-Option Test 2024
Privat-Rentenversicherung mit Beitragsfreiheit ohne Gesundheitsprüfung Test 2024
Basis-Rentenversicherung mit Beitragsfreiheit ohne Gesundheitsprüfung Test 2024
Der AWARD 2024
Live aus Hamburg 23.04.2024
aus der Kanzlei Michaelis
mit vielen Gästen.
Selbstständige BU-Versicherung
Berufsunfähigkeit
Leben trotz Einschränkungen
bei BU, EU, DU.
Erwerbsunfähigkeits-Versicherung
Erwerbsunfähigkeit
Die kostengünstige Worst-Case-Vorsorge
Dienstunfähigkeits-Versicherung
Dienstunfähigkeit
Erweiterte Ansprüche im Leistungsfall.
BU-Option für Kinder
BU-Option für Kinder
Ab Geburt vorgesorgt.
Privat-Rente mit Beitragsfreiheit bei BU ohne Gesundheitsprüfung
Privat-Rente mit Beitragsfreiheit bei BU ohne Gesundheitsprüfung
Altersversorgung bei Berufsunfähigkeit versichert
BASIS-Rente mit Beitragsfreiheit bei BU ohne Gesundheitsprüfung
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Altersversorgung bei Berufsunfähigkeit versichert
Der AWARD 2024
Grundlagen der Bewertungen und Übersicht
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Die BU-TOP-Tarife und Testsieger 2024.
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TOP-Tarife und Testsieger 2024
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Die TOP-Tarife und Testsieger 2024.
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Die besten Kinder-Tarife mit BU-Option.
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Berufsunfähigkeitsvorsorge, TEST 2024

- Berufsunfähigkeit (BU),
- Dienstunfähigkeit (DU),
- Erwerbsunfähigkeit (EU),
- Privat-Rente mit Beitragsfreiheit bei BU ohne Gesundheitsprüfung,
- Basis-Rente mit Beitragsfreiheit bei BU ohne Gesundheitsprüfung,
- sowie Kindervorsorge mit BU-Option

FairTest.de untersucht seit 2008 unterschiedliche Versicherungs-Produkte zur Arbeitskraftabsicherung, insbesondere Unfall-, Berufs-, Dienst- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, aber auch die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit für besondere Tarife. Ferner wurden erstmalig in Deutschland durch uns auch Untersuchungen und Ergebnisse zur Fahrerschutzversicherung und Unfall-Pflege-Versicherung über die Verbraucherzeitschrift Guter Rat veröffentlicht. 

Die Untersuchungen und die Leitung über die Projekte werden durch Bert Heidekamp übernommen. Bert Heidekamp ist Versicherungsfachwirt, Versicherungsmakler sowie Analyst und BDSF geprüfter und zertifizierter Sachverständiger für die o. g. biometrische Risiken. Seite 2011 berät Bert Heidekamp auch Versicherer, so wurden durch ihn der Anstoß zu folgenden verbraucherfreundlichen Klauseln in der Berufsunfähigkeits-Versicherung geliefert: Verzicht auf die Umorganisationsprüfung bis zu 5 Mitarbeiter (im Jahr 2011), die Anerkennung von Konsulaten im Ausland (im Jahr 2011) oder die Teilzeit-Klausel (im Jahr 2018). Heute findet man bei vielen Versicherern entsprechende Klauseln, die kopiert oder angepasst ihren Weg in den Bedingungen gefunden haben. Auch die fachliche Fort- und Weiterbildung von Vermittlern und Pools wird unterstützt. Verbraucher können u. a. bei Fragen zur Auswahl von Tarifen oder eine Unterstützung im Leistungsfall erhalten.

QUALITÄTS-AWARD 2024 in Zusammenarbeit mit:

Der Livestream der QUALITÄTS-AWARD Verleihung erfolgt am 23. April 2024 ab 17:00 Uhr bis max. 19:00 Uhr über die Kanzlei-Michaelis. Einfach auf die Internetseite gehen, den Link finden Sie dann auf der Startseite. Sie könne ohne Installation einer Software online die Verleihung verfolgen und erfahren nicht nur die Testsieger, sondern auch Details zur Bewertung.

Marktsituation:

Die finanzielle Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit hat sich in Deutschland seit der Rentenreform 2001 wesentlich geändert, da die meisten Jahrgänge ab 1961 nun privat vorsorgen müssen. Die Berufsunfähigkeitsrente wurde ersetzt durch die Erwerbsminderungsrente. Ansprüche hat man nur, wenn man die Wartezeiten erfüllt hat. Diese beträgt grundsätzlich fünf Jahre und man muss in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben. Für Studierende und Auszubildende gibt es eine Sonderregelung, die „vorzeitige Wartezeiterfüllung“ (siehe Artikel Guter Rat 09/2022). Auch wenn die gesetzliche EMI-Rente in zwei Stufen ab 01.07.2024 (1. Stufe mit vereinfachtem Zuschlag) und ab 01.12.2025 (2. Stufe) zwischen 4,5 % bis 7,5 % erhöht wird (siehe DRV.de), bleibt die Gesamtrente sehr gering, um seine Lebenshaltungskosten weiter decken zu können. Die durchschnittliche volle EMI-Rente betrug monatlich 939 EUR und wegen teilweiser Erwerbsminderung monatlich 600 EUR (12.2022, DRV, Zahlen 2023, Seite 35). Psychische Störungen sind die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit und nicht, wie oft angenommen, durch körperliche Tätigkeiten.

Zudem bestehen bei Verbrauchern auch oft falsche Vorstellungen darüber, was unter Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit sowie deren Unterschiede zu verstehen sind. Auch die Annahme, dass die gesetzliche Vorsorge bzw. Absicherung ausreichend wäre, ist eine Fehleinschätzung. Trotz des hohen Bedarfs an eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat sie seit Änderung der Rentenreform im Jahr 2001 bisher nicht den Stellenwert erreicht, wie es notwendig wäre. Besonders bei jungen Menschen fehlt die Sensibilisierung für die private Arbeitskraftabsicherung. Eine weitere Ursache liegt ebenso oft in der Fehleinschätzung des Risikos, berufsunfähig zu werden. Diese "Das-wird-mir-nicht-passieren"-Mentalität führt dazu, dass die Dringlichkeit einer Absicherung verkannt wird. Dabei soll ca. jeder Vierte vor Erreichen der Altersrente berufs- oder erwerbsunfähig werden, aber wenngleich jeder Zehnte es wäre, ist das Risiko sehr hoch einzuschätzen. Die Anspruchsgrundlage auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist geregelt im "§ 43 SGB VI Rente wegen Erwerbsminderung". 

Die wesentlichen Unterschiede zwischen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesetzlicher Anspruch: Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein und voll erwerbsgemindert ist, wer nicht mehr als drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Tätigkeit es sich handelt.

Privater Anspruch: Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich das immer auf die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit. Berufsunfähig ist, wer voraussichtlich sechs Monate zur Hälfte seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht mehr arbeiten kann. Liegt ein Raubbau an der Gesundheit vor, kann sogar ein Leistungsanspruch bei voller Erwerbstätigkeit bestehen (siehe Artikel Guter Rat 11.2016). Die gesetzliche Definition hat erst im Jahr 2008 einen Abschnitt im VVG erhalten (§ 172 Versicherungsvertragsgesetz). Die Bedingungen von den guten Tarifen weichen jedoch zum Vorteil der Versicherten von der gesetzlichen Definition ab.

Die Unterschiede für einen Leistungsanspruch zwischen der gesetzlichen und privaten Absicherung sind folglich erheblich. Nicht selten ist die private BU-Leistung das einzige Einkommen. Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung erhält man max. für 78 Wochen. Besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, bleibt in der Regel nur der Weg zum Sozialamt. Zudem gilt nach Vertragsschluss die BU-Absicherung sofort, eine Wartezeit ist nicht vereinbart wie bei der gesetzlichen Vorsorge. 

Fazit:
Trotz einer Zunahme von privaten Zusatzversicherungen wird oft die Bedeutung der privaten Vorsorge nicht erkannt. Die Bedingungsunterschiede der privaten BU-Tarife und somit die Absicherung im Leistungsfall können erheblich sein. Der Test soll eine erste Orientierung geben.

Probleme für den Verbraucher:

Die Invaliditätsvorsorge basiert auf drei Säulen: staatliche, betriebliche und private Vorsorge. Da die staatliche und betriebliche Vorsorge oft nicht ausreichen oder sogar gar kein gesetzlicher Schutz bestehen kann, ist die private Vorsorge über eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend, um eventuelle Versorgungslücken zu schließen. Die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Durchführungswegen und Tarifen sowie die Vor- und Nachteile zu erkennen, überfordern regelmäßig den Verbraucher. Transparente und unabhängige Beratung sind schwer für den Verbraucher erkennbar und zu finden. Es fehlt oft an einer Orientierung. Auch Onlinevergleiche bieten keinen ausreichenden Leistungsvergleich, sodass unabhängig eine Tarifentscheidung getroffen werden kann.

Ziel der Tarifbewertung 2024:

Ziel ist es, die verschiedenen Versicherungsangebote zu vergleichen, um herauszufinden, welche Art von Versicherung für welche Risiken am besten geeignet sind, um eine erste Orientierung für einen Vertragsabschluss geben zu können. Dennoch muss erwähnt werden, dass jeder Vergleich und jedes Rating immer eine subjektive Darstellung und Wahrnehmung sind, da für den Verbraucher oder Nutzer unterschiedliche Schwerpunkte wichtig sein können. Ein Vertragsabschluss sollte aus diesem Grund immer mit einem unabhängigen Vermittler oder Berater erfolgen. Die Tarifbewertung bezieht sich ausschließlich auf den Berufsunfähigkeitsteil. So können beispielsweise für eine Rentenversicherung mit Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit auf auch der Sparanteil und die Kosten und viele weitere Punkte für eine Tarifentscheidung sein.

Bewertungsansatz:

Die Bewertung bezieht alle relevanten Versicherungsunternehmen ein, die überwiegend von unabhängigen Vermittlern angeboten werden oder je nach Zugang der Produktinformationen durch den Versicherer bei uns. Berücksichtigt wurden Tarife mit dem Stand bis 01.01.2024 und darüber hinaus, sofern der Versicherer uns darüber frühzeitig informiert hat. Es werden ausschließlich die Versicherungsbedingungen bewertet.

Keine Berücksichtigung von Antragsformularen:

Antragsformulare werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt, da dies eine Bewertung negativ beeinflussen und verwässern können. Wenn insbesondere ein Tarif schlechtere Vertragsbedingungen, aber ausgezeichnete Antragsfragen hat, könnte ein gesunder Mensch sich für den falschen Tarif entscheiden, da die Gesamtbewertung zu positiv ausgefallen sein kann. Zudem können strengere Gesundheitsfragen das Kollektiv schützen und die kalkulierte Prämie künftig stabilisieren. Aus diesem Gründen sollte zwingend keine Vermischung in einem Test oder Rating zwischen Antrags- und Bedingungsanalysen erfolgen. Wesentlich hilfreicher wäre ein externer Vergleich oder ein Rating nur zu Antrags- und Gesundheitsfragen. Mit dem Ergebnis könnten vorerkrankte Personen dann entsprechende Tarife auswählen und deren Leistungen vergleichen und über unabhängige Vermittler oder Berater anonyme Voranfragen beim Versicherer stellen.

Keine Berücksichtigung von Prämien:

"Qualität ist nicht alles, aber ohne Qualität ist alles nichts." Nach diesem Motto erstellen wir die Ratings und Vergleiche. Prämien geben keine Auskünfte darüber, ob ein Tarif gut oder schlecht ist. Es ist auch nicht erkennbar, ob bestimmte Klauseln Prämien relevant sind. Es ist auch nicht erkennbar, ob ein Tarif wirklich gut kalkuliert wurde. In der Arbeitskraftabsicherung gibt es auch kein Preis-Leistungs-Verhältnis, wie so oft behauptet wird. Das würde voraussetzen, dass die Leistungen gleich wären mit unterschiedlichen Prämien. Das ist jedoch nicht der Fall. Ein bedeutungsvoller Punkt dabei ist jedoch, dass für den Verbraucher oft nicht erkennbar ist, welcher Buchstabe oder welches Wort für einen Wert in der Leistungsanerkennung haben kann, da ihm in der Regel die Rechtskenntnisse fehlen, um die Rechtsfolgen einschätzen zu können. So gibt es viele Unterschiede, beispielsweise ob: „kein Schüler oder Student ist“ oder „ein Schüler und Student ist“. Das Fehlen des Buchstabens „k“ kann bereits im Leistungsfall von entscheidender Bedeutung sein. Oder „seine Tätigkeit als Arzt“ oder „eine Tätigkeit als Arzt“. In den Bedingungen finden sich zahlreiche Beispiele wieder. Aus diesen Gründen sollten Prämien keinen Einfluss auf die Beurteilung von BU-Tarifen enthalten. Hier könnte man zur ersten Prämienorientierung eher ein ausgewiesenes Prämien-Ranking empfehlen.

Bewertung der Tarife ohne Zielgruppenbestimmung:

Der Umfang einer Detailanalyse wäre so groß, dass eine sinnvolle Veröffentlichung es nicht zulassen würde, da man aufgrund einer Vielzahl von unterschiedlichen Voraussetzungen wohl eher ein Buch veröffentlichen müsste, um einer Vielzahl von Wertungs- und Zielgruppen gerecht werden zu können. Ziel ist es, eine erste grobe Übersicht und Orientierung für alle Berufsgruppen zu schaffen. Ferner ist die Erstellung von Ratings zu einzelnen Wertungs- und Zielgruppen möglich (aktuell sind es über 50). Beispielhafte Wertungsgruppen können sein: Test von 10, 20, 30 40, ... Schwerpunktfragen, Nachversicherungsoptionen, Obliegenheiten, Ausschlüsse, Definitionen, Pflegebedürftigkeit, Beitrags- und Zahlungsschwerpunkte und weitere Tarifschwerpunkte. Zielgruppen könnten beispielsweise sein: Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende, Beamte (Verwaltung, Richter, Feuerwehr, Polizei, Soldaten, auf Probe und Widerruf …), Angestellte mit oder ohne Statuswechsel, Selbstständige, Ärzte, Akademiker. Zu allen Wertungs- und Zielgruppen gibt es unterschiedlich zugeordnete Schwerpunktfragen aus dem gesamten Fragenkatalog.

Anzahl der Schwerpunktfragen:

Es wurden beispielsweise für die selbstständigen BU-Tarife 60 Schwerpunktfragen aus einem Fragenkatalog von über 220 Fragen mit über 1.200 Qualitätsmerkmalen (durchschnittlich sechs Qualitätsmerkmale pro Frage) ausgewählt. Bedeutungsvolle Schwerpunktfragen, genauer gesagt wichtige Bewertungskriterien, werden doppelt so stark bewertet, um einer Verwässerung vorzubeugen.

Was bedeutet eine Verwässerung:
Würde man 20 Erhöhungsoptionen bewerten, aber nur drei Fragen zu Obliegenheiten oder Mitwirkungspflichten, so wären die wesentlich wichtigeren Fragen zu den Obliegenheiten stark untergewichtet bewertet, was zu einer Verwässerung führen kann. Die Schwerpunktfragen können Sie der einzelnen Rubrik entnehmen.

Geschlossene Fragen:

Bei der Verwendung von geschlossenen Fragen können Bewertungen viel exakter vorgenommen und dargestellt werden. Beispiel für eine negative Schwerpunktfrage: „Rückwirkende Leistung für mindestens drei Jahre. Meldet der Versicherte die Berufsunfähigkeit verspätet, zahlt der Versicherer bis zu drei Jahre rückwirkend oder auch länger?“ Es gibt in der jüngeren Geschichte keine Versicherer unter den guten Versicherern, die weniger als drei Jahre rückwirkend per Klausel anerkennen, auch bei einer verspäteten Anzeige. Hier wäre die Frage wesentlich besser, wenn sie sich an den allgemeinen und überwiegend genutzten Klauseln orientiert, wie z. B.: „Erkennt der Versicherer die Leistungen unbegrenzt rückwirkend an?" Eine zweite Frage sollte sich dann damit befassen, ob der Versicherer auf eine Meldefrist verzichtet. Denn es ist zu unterscheiden zwischen rückwirkenden Leistungen und einer Meldefrist. Bei der Bewertung berücksichtigen wir überwiegend geschlossene Fragen, die sich an den besten Klauseln orientieren.

Das Prüfungsverfahren:

Wir prüfen selbst die Vertragsbedingungen, sofern diese offen zugänglich sind. Es erfolgt also keine Ausschreibung an die Versicherer, die einen Fragenkatalog zu beantworten haben. Das hat den Nachteil, dass neue oder veränderte Klauseln oder Einschränkungen zu bestimmten Highlights oft unberücksichtigt bleiben. Zudem erfolgt die Erstellung der Schwerpunktfragen aus dem Lesen der Bedingungen und den eigenen Leistungserfahrungen. Die Bewertung erfolgt durch Bert Heidekamp, somit ist auch bekannt, wer der zuständige Ansprechpartner für die Schwerpunktfragen und Analysen ist. Ergeben sich Fragen aus der Analyse, versuchen wir das mit dem Versicherer zu klären, da nicht selten auch ein Verständnisproblem bestehen kann, dass der Versicherer was andere will, als das, was wir den Bedingungen entnehmen. Sehr nachteilig ist zu bewerten, dass es einige Versicherer gibt, die bewusst auf schriftliche Anfragen nicht antworten und trotz Erinnerung eine Stellungnahme verweigern. Wir sehen hier u. a. auch einen möglichen Verstoß gegen § 1a VVG. 

Tarifentscheidung für den Verbraucher: Testsieger oder TOP-Tarif?

Da für den Verbraucher die Bedingungsmerkmale von unterschiedlicher Bedeutung sein können, kann auch ein TOP-Tarif die beste Wahl sein. Somit bieten TOP-Tarife sowie der Testsieger hervorragende Absicherungsmöglichkeiten. Die Einzelheiten sollten jedoch immer mit einem unabhängigen Vermittler oder Berater besprochen werden. Erfolgte eine Ausschreibung aufgrund von Vorerkrankungen, kann auch ein Tarif mit einer exzellenten Ausschlussklausel die beste Wahl sein, der in den Tabellen nicht enthalten ist. Aber auch die Wahl eines Starter-Tarifs kann die Entscheidung beeinflussen. Spezielle Berufe, Hobbys oder die finanzielle Angemessenheit können ebenfalls zu einer differenzierten Tarifwahl führen. 

Ratingergebnisse:

Die Ergebnisse werden tabellarisch aufgeführt und werden durch eine Erfüllungsquote platziert. Die Veröffentlichung erfolgt in der Ausgabe 05.2024 in der Zeitschirft Guter Rat (im Handel ab ca. 20.05.2024). Aufgrund einer doch recht hohen berücksichtigten Anzahl von Schwerpunktfragen erhalten Verbraucher für Ihre Wahl einer Berufsunfähigkeitsabsicherung viele wichtige und erste Informationen. Trotz sorgfältiger Prüfung können Fehler auftreten, da wir auf die Beantwortung eines vorgefertigten Fragenkatalogs, der zur Beantwortung an die Versicherer verschickt wird, verzichten und die Bedingungsanalyse selbst durchführen, um die Kontrolle zu gewährleisten. Eine Garantie wird nicht übernommen. Maßgeblich sind für einen Vertragsabschluss zugrunde liegenden Bedingungen und Annahmevoraussetzungen. Das Ergebnis in der Tabelle ersetzt nicht die unabhängige Beratung durch einen Vermittler oder Berater.


Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Versicherungsschutz oder zur Bewertung, bei Unterstützung im Leistungsfall, bei Interesse an Fort- und Weiterbildungen, bei Interesse an Produktoptimierungen, sowie für maßgeschneiderte Lösungen und Angebote, wenn es um die private Absicherung geht!

Sichern Sie Ihre Zukunft: Alles über Berufsunfähigkeit verstehen!
Erhalten Sie Grundlagen und Informationen kostenfrei im Rahmen einer Videokonferenz.

Am Dienstag den 28. Mai um 18:15 Uhr bis 19:00 Uhr.

Fallen von Online-Vergleichen!
Fall-Beispiele an Privathaftpflicht, Kfz- und Unfall-Versicherungen, Kindervorsorge, BU-Versicherungen

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